Zuständigkeiten des Amtsgerichts Einbeck
Betreuungs- und Vormundschaftssachen
Adoptionssachen
Betreuungssachen
Pflegschaftssachen
Vormundschaftssachen
Urkundssachen
Beratungshilfesachen
Grundbuchsachen
Hinterlegungssachen
Familiensachen
Ehescheidungen
Unterhaltsklagen
Elterliche Sorge
Umgangsregelungen
Versorgungsausgleich
Ehewohnung und Hausrat
Güterrecht
Kindschaftssachen
Insolvenzsachen
Das Amtsgericht Einbeck ist kein Insolvenzgericht. Zuständig für die Bearbeitung von Insolvenzsachen aus dem Bezirk des Amtsgerichts Einbeck ist das Amtsgericht Göttingen.
Landwirtschaftssachen
Mahnsachen
werden durch das Amtsgericht Uelzen - Zentrales Mahngericht -, Postfach 13 63, 29503 Uelzen bearbeitet.
Nachlasssachen
Verwahrungen von letztwilligen Verfügungen
Eröffnung von letztwilligen Verfügungen
Erbscheinserteilung
Testamentsvollstreckerzeugnisse
Registersachen
Das Amtsgericht Einbeck ist ausschließlich zuständig für die Bearbeitung des Güterrechtsregisters. Die Bearbeitung von Handels-, Genossenschafts- und Vereinsregistersachen aus dem Bezirk des Amtsgerichts Einbeck erfolgt beim: Amtsgericht Göttingen, Berliner Str. 4-8, 37073 Göttingen. Das Partnerschaftsregister wird seit dem 1.8.05 beim Amtsgericht Hannover geführt.
Strafsachen
Verfahren vor dem Strafrichter
Verfahren vor dem Jugendrichter
Verfahren vor dem Schöffengericht
Verfahren vor dem Jugendschöffengericht
Verfahren vor dem erweiterten Schöffengericht
Bußgeldverfahren vor dem Strafrichter
Bußgeldverfahren vor dem Jugendrichter
Zivilprozesssachen
Gewöhnliche Zivilprozessverfahren bis zu einem Streitwert vom 5.000,00 EUR
Verkehrsunfallstreitigkeiten
Bau- Architektenrecht
Kaufrecht Urkunden- Wechsel- und Scheckprozesse
Wohnungsmietstreitigkeiten unabhängig vom Streitwert
Zwangsvollstreckungssachen
Zwangsversteigerungen
Zwangsverwaltungen
sonstige Vollstreckungssachen
Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse