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Hinweise zum Coronavirus

Das Amtsgericht Einbeck ist ab sofort wieder ohne Einschränkungen für den Publikumsverkehr geöffnet.

Es besteht keine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Es steht natürlich jedem Besucher frei, aus Schutzgründen weiterhin eine Maske zu tragen.




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