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Zuständigkeiten

Das Amtsgericht Einbeck ist örtlich zuständig für die Städte Einbeck und Dassel mit insgesamt
ca. 41.500 Einwohnern.

Sachlich zuständig ist das Amtsgericht Einbeck für alle den Amtsgerichten nach dem Gerichtsverfassungsgesetz zugewiesenen Verfahren erster Instanz sowie für die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit mit Ausnahme des Handelsregisters und der Insolvenzverfahren.
Für die im Bezirk des Amtsgerichts Einbeck zu führenden Insolvenzverfahren ist das Amtsgericht Göttingen zuständig, das Handels- und Vereinsregister wird auch beim Amtsgericht Göttingen geführt.

Zuständig für das Partnerschaftsregister ist das Amtsgericht Hannover.

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